Umstellung von 3G auf 2G



Ab Freitag, dem 01.10.2021, öffnet das Schützenhaus seine Türen nur noch unter Berücksichtigung der 2G-Regel. So müssen in Zukunft alle Gäste im Schützenhaus entweder geimpft oder genesen sein.

 

Wir können aktuell nur folgenden Personengruppen den Zugang zu den Schießständen sowie der Gaststätte gestatten:

 

  • Geimpften
  • Genesenen

Für folgende Personengruppen gilt die 2G-Regel laut Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen nicht:

 

  • Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen (Attest erforderlich)

 

Außerdem bitten wir alle Gäste um Einhaltung der bereits bekannten Hygieneregeln.